Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie es möglich ist, in zukünftige aber auch bestehende Bebauungspläne eine Pflicht zur Bepflanzung der Vorgärten aufzunehmen, um geschotterte oder gekieste Steingärten ohne Bepflanzung zukünftig zu verhindern und bestehende Steinvorgärten zu reduzieren.
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