Die SPD Fraktion im Rat der Stadt Datteln beantragt:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Prüfungen vor Ort einzuleiten, ob von der Option zum alten Umsatzsteuerrecht auch in den Jahren 2023 und 2024 Gebrauch gemacht werden soll.
Begründung:
Der Deutsche Städtetag informiert in einer aktuellen Mitteilung darüber, dass der Bund eine Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht um weitere zwei Jahre plant. Aktuell wird eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen erstellt.
Der Deutsche Städtetag berichtet: „Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum Jahressteuergesetz 2022 ist im Finanzausschuss des Bundestages über eine erneute Verlängerung der optionalen Übergangsregelung des § 27 Absatz 22 Satz 3 UStG i.V.m. § 27 Abs. 22a UStG um weitere zwei Jahre diskutiert worden. Eine solche Verlängerung der Übergangsregelung hätte zur Folge, dass die Städte und andere juristischen Personen des öffentlichen Rechts noch bis einschließlich des Jahres 2024 optional das alte Umsatzsteuerrecht anwenden können.“
Das neue Gesetz zur Umsatzsteuer, das ursprünglich am 01.01.2023 in Kraft treten sollte, hätte eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Bürger und Bürgerinnen der Stadt Datteln nach sich gezogen. Aus Sicht der SPD Fraktion ist es deshalb notwendig und richtig, dass die Stadt von der Möglichkeit Gebrauch macht, das alte Umsatzsteuerrecht auch in den kommenden zwei Jahren anzuwenden.