Prüfauftrag zur Eindämmung von Stein- u. Schottergärten

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie es möglich ist, in zukünftige aber auch bestehende Bebauungspläne eine Pflicht zur Bepflanzung der Vorgärten aufzunehmen, um geschotterte oder gekieste Steingärten ohne Bepflanzung zukünftig zu verhindern und bestehende Steinvorgärten zu reduzieren. Ziel soll sein, eine Begrünung von (Vor-)Gärten zu fördern und das Verbot einer Versiegelung der Fläche einzurichten, soweit nicht andere Nutzungen (Zufahrten, Abstellfläche Mülltonnen u. a.) dem entgegenstehen. Die Prüfung soll sich nicht nur auf zukünftige B-Pläne beziehen, es soll auch geprüft werden, ob und in welchem Umfang bzw. durch welche Maßnahmen es möglich ist, bereits vorhandene Steingärten wieder in natürliche (Vor-) Gärten umzuwandeln, sei es durch Ortssatzung oder finanzielle Anreize. Berücksichtigung sollen dabei auch technische Möglichkeiten wie z.B. Rasengittersteine finden. Begründung: Die Aufgabe des Arten- und Umweltschutzes fällt nicht nur der Landwirtschaft zu, sondern auch den Kommunen sowie den Bürgerinnen und Bürgern. Auch wenn immer mehr Menschen bereit sind, sich mit dem Artenschutz zu beschäftigen und Blühwiesen oder Insektenhotels einzurichten, so ist es leider noch immer in Mode, private (Vor-)Gärten als reine Steingärten auszugestalten. Insekten wird damit natürlicher Lebensraum entzogen. Wir müssen daher darauf hinwirken, dass dieser natürliche Lebensraum erhalten bleibt bzw. gestärkt wird.

Ferner ist es mittlerweile wissenschaftlich erwiesen, dass die Steingärten zu einer Aufheizung der (Innen-) Städte führen, da die Steine die Sonnenwärme speichern und an die Umgebung zurückgeben. Dies schadet nicht nur den Tieren und Pflanzen, sondern auch den Menschen.

2021-05-17_Antrag_Steing__rten