Widerspruch des Bürgermeisters, André Dora, gemäß §54 Absatz 1 Satz 1 GO NRW

In seiner Sitzung am 24.09.2019 hat der Rat der Stadt Datteln zu Tagesordnungs-punkt 11, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/1181, den folgenden Beschluss

1. Die in den Fachdiensten „Betriebshof“, „Grünanlagen/Friedhöfe“, „Straßenbau“ und „Stadtentwässerung“ wahrgenommenen Aufgaben werden ab dem 31.12.2019, 23.59 Uhr, als „Kommunaler Servicebetrieb Datteln – KSD“ in Form einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung gemäß § 107 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 114 GO NRW nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) und der Betriebssatzung geführt.

2. Dem „KSD“ werden Vermögen und Schulden entsprechend dem als Anlage 1 beigefügten Ausgliederungsbericht übertragen.

3. Der Rat nimmt die als Anlage 2 beigefügte vorläufige Eröffnungsbilanz zur Kenntnis.

4. Die als Anlage 4 beigefügte Betriebssatzung wird in der vorliegenden Form beschlössen.

5. Der als Anlage 5 beigefügte vorläufige Wirtschaftsplan für die Jahre 2020 bis 2024 wird genehmigt.

6. Zum Betriebsleiter des „KSD“ wird Herr Frank Kuhs bestellt; über die Bestellung einer Vertretung entscheidet der Rat zu einem späteren Zeitpunkt.

7. Zwischen dem „KSD“ und der Stadt Datteln besteht für alle Leistungen eine gegenseitige Abnahmeverpflichtung. Ausnahmen hiervon kann der Bürgermeister zulassen.

in geheimer Abstimmung mit 18 Ja-Stimmen gegen 19 Nein-Stimmen (37 Stimmen) abgelehnt.

Gemäß § 54 Absatz 1 Satz 1 GO NRW widerspreche ich nach pflichtgemäßem Er-messen dem oben genannten Beschluss des Rates der Stadt Datteln, da ich der Auffassung bin, dass dieser Beschluss das Wohl der Stadt Datteln gefährdet.

Hierbei ist gemäß § 54 Absatz 1 GO NRW die Frage entscheidend, ob nach meiner subjektiven Überzeugung der Beschluss dem Wohl der Stadt widerspricht. Dieser Überzeugung bin ich, so dass ich mich erstmalig in meiner Amtszeit gezwungen se-he, als Bürgermeister der Stadt Datteln einem Beschluss des Rates der Stadt Datteln zu widersprechen. Dies möchte ich wie folgt begründen:

In der interfraktionellen Sitzung vom 23.08.2017 wurde seitens der Fraktionen zusammen mit der Verwaltung Handlungsbedarf dergestalt gesehen, dass wesentliche organisatorische Änderungen in den Bereichen Betriebshof, Grünanlagen, Straße, Kanal und Friedhof in Form der Gründung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung durchgeführt werden müssen.

Daraufhin wurde die Gemeindeprüfungsanstalt, die ebenfalls dringenden Handlungs-bedarf gesehen hat, um Unterstützung gebeten.

In der Ratssitzung am 07.03.2018 stellte der von der GPA beauftragte Gutachter die öffentlich-rechtliche Organisationsform einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vor und sprach die Empfehlung für den zu beschließenden Prüfauftrag aus. Daraufhin hat der Rat die Verwaltung einstimmig beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Form für die Neuorganisation der Bereiche Betriebshof/Grünanlagen/Tiefbau die Bildung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sinnvoll ist. Die Verwaltung wurde ferner beauftragt, dafür die Beratung durch die GPA in Anspruch zu nehmen.

Das nach diesem Beschluss von der GPA beauftragte Beratungsunternehmen hat nach Beteiligung einer verwaltungsinternen Projektgruppe im Februar 2019 die Empfehlung zur Gründung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ausgesprochen. Das Unternehmen ist zu der Überzeugung gekommen, dass es für die Stadt sinnvoll und vorteilhaft wäre, wenn eine derartige Einrichtung gegründet wird. Dies ist durch einen Mitarbeiter der GPA in der Ratssitzung am 24.09.2019 ausdrücklich bestätigt worden. Das Unternehmen hat weiter explizit herausgestellt, dass Nachteile für die Stadt nicht entstehen, es ist vielmehr so, dass die Bürger durch die Gründung einer eigen-betriebsähnlichen Einrichtung entlastet werden.

So wurde herausgestellt, dass durch den eigenen Rechnungslegungskreislauf alle vereinnahmten Gebühren den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt wieder zu Gute kommen.

Die Übertragung der Gebührenhaushalte führt ebenfalls zu einer Gebührenstabilität und einer Gebührenentlastung für die Bürgerinnen und Bürger. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich auch die Wirtschaftlichkeitspotentiale in den nächsten Jahren haushaltsschonend auswirken. Auch dies führt zu einer Entlastung der Bürgerinnen und Bürger.

Richtig ist auch, dass für das Haushaltsjahr 2019 die Neubilanzierung, die mit der Gründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung einhergeht, die Chance auf Erzielung außerordentlicher Erträge beinhaltet.

Richtig ist, dass die Ratsmitglieder, wie vom Gutachter gewünscht, vor der Sitzung am 30.04.2019 (HFWA) nicht in den Prozess eingebunden gewesen sind.

Richtig ist aber auch, dass sich eine Projektgruppe, welche aus Ratsmitgliedern und Mitarbeitern der Verwaltung bestand, zusammen mit dem Gutachter über Monate hinweg mit dem Projekt „eigenbetriebsähnliche Einrichtung“ beschäftigt hat. In diesen Projektgruppensitzungen hat sowohl für die Teilnehmer als auch für die übrigen Ratsmitglieder die Möglichkeit bestanden, sämtliche Fragen zu klären.

Sämtliche Protokolle wurden online gestellt und allen Ratsmitgliederzeitnah und weit vor der Ratssitzung am 24.09.2019 mit der Bitte um Stellung von eventuellen Rück-fragen zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grunde ist auch durch die nominelle Mehrheit des Rates der Stadt Datteln eine Absichtserklärung unterschrieben worden. Daher sehe ich mich gezwungen, dem Beschluss vom 24.09.2019 zu widersprechen. Insoweit wird das Verfahren nach § 54 Absatz 1 GO NRW durchgeführt.

 

Zum Widerspruch des Bürgermeisters:
2019-09-27_Widerspruch_BM