Mehr Netto für Geringverdienende – die neue „Midijob“-Grenze!

Es sind spannende Sitzungswochen zurzeit in Berlin zu verfolgen und damit sind nicht die Streitereien zwischen den GroKo Parteien gemeint oder die kommenden CDU Vorsitzwahlen gemeint. Viel mehr zeigt die Große Koalition, dass sie inhaltlich arbeiten kann und dies auch macht. Die letzten Beschlüsse die im Bundestag getroffen wurden tragensichtbare sozialdemokratische Handschriften. Zum Beispiel die Ausweitung der Mütterrente, Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente, Rückkehr zur Parität bei den Krankenversicherungs-beiträgen, Stabilisierung des Rentenniveaus, Erhöhung des Kindergeldes usw. Viele Inhalte die durch die SPD im Koalitionsvertrag stehen und umgesetzt werden. Dazu gehört auch die Entlastung von Geringverdienenden durch die Anhebung des Gleitzonenbereichs die heute beschlossen wurde.

Viele ArbeitnehmerInnen verdienen ein Bruttogehalt in der sogenannten Gleitzone. Diese sogenannten Midijobs sollen zukünftig entlastet werden bei den Sozialversicherungs-abgaben. Wie lief es bisher? Bislang war jeder Beschäftigte innerhalb der Gleitzone der zwischen 450,01 € und 850,00 € Brutto verdient. Dies bedeutete für den Beschäftigten, dass der von ihm zu zahlende Beitragsanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen bei einem Verdienst oberhalb der 450-Euro-Grenze nicht abrupt ansteigt. Anstelle der für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer üblichen Beitragsbelastung (circa 21 Prozent des Arbeitsentgelts) steigt die Abgabenlast für Midijobber progressiv an. Das heißt, die Beiträge werden nicht aus dem vollen Brutto des Beschäftigten berechnet, sondern aus einem niedrigeren beitragspflichtigen Brutto, welches mit einer Formel errechnet wird. Es ist sozusagen gestaffelt bis die Beiträge zur Sozialversicherung aus den 850,00 € berechnet werden.

Diese Grenze wird ab dem 01. Juli 2019 angehoben und zwar auf 1.300,00 €. Das heißt, dass erst bei 1.300,00 € volle Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung bezahlt werden müssen und nicht schon bei 850,00 €. Eine deutliche Entlastung für die ArbeitnehmerInnen, die weniger als 1.300,00 € Brutto verdienen. Ebenso gibt es eine weitere positive Veränderung:

ArbeitnehmerInnen im Bereich der Gleitzone erwerben bislang geringere Rentenleistungen, weil Rentenversicherungsbeiträge nicht vom tatsächlichen Arbeitsentgelt, sondern von einer fiktiven reduzierten beitragspflichtigen Einnahme gezahlt werden. Um diese Nachteile zu vermeiden, konnten sie bisher schriftlich gegenüber ihrem Arbeitgeber erklären, dass sie volle Rentenversicherungsbeiträge nach dem tatsächlichen Entgelt zahlen möchten. Dies ist ab dem 1. Juli 2019 nicht mehr vorgesehen. Die geringere Beitragsbelastung führt dann nicht mehr zu geringeren Renten-leistungen. Vielmehr werden Entgeltpunkte für Beitragszeiten nun immer aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt ermittelt.

„Ich kann diese Entwicklung im Bereich der Midijobs nur begrüßen. Es sind sozial-demokratische Veränderungen im Bereich der Geringverdiener, die viele treffen werden.“, erklärt Pascal Buddäus, stellvertretender Vorsitzender des SPD Ortsvereins Datteln-West. „Es wurde Zeit, dass sich etwas ändert. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass sich eine Beschäftigung knapp über 450,00 € aus der Sicht des Auszahlungsbetrages kaum lohnte. Viele entscheiden sich direkt als Minijobber (450€-Job) arbeiten zu gehen um sein Gehalt Brutto wie Netto zu bekommen. Viele verzichten freiwillig auf Leistungen aus der Sozialversicherung – wie das Kranken-geld.“ Buddäus erhofft sich so, dass nun einige eher bereit sind für 500 €-600 € zu arbeiten statt die Minijob Variante zu wählen. „Sie sind dann durch die Sozialversicherung ab-gesichert. Durch die neue Regelung steigt das Netto der betroffenen Beschäftigten. Dies war vorher immer der Knackpunkt. Warum sollte jemand für ca. 500,00 € arbeiten, wenn dann das Netto deutlich unter der 450,00 € liegt. Hier entscheiden sich dann viele lieber für die 450,00 € Variante – dem Minijob.“, führt Buddäus weiter aus. „Solche Gespräche führe ich oft genug mit ArbeitnehmerInnen sowie mit Arbeitgebern und die Entscheidung fällt selten für den sozialversicherungspflichtigen Job aus.“

Es gibt viele Personengruppen die durch diese Neuregelung getroffen werden, wie Haus-frauen und Hausmänner die nebenbei arbeiten gehen möchten um ihre Familie zu unter-stützen. Menschen die nicht mehr Vollzeit arbeiten gehen können, aber auch Menschen die erstmal keinen anderen Job finden.

Berlin lässt wieder Inhalte verkünden, die nur begrüßt werden können. Vieles gehört zum richtigen Weg, vieles andere ist ein Schritt in Richtung eines solidarischen Landes. Wir als SPD arbeiten täglich daran Deutschland zu verändern und ArbeitnehmerInnen und Familien zu entlasten.