SPD-Fraktion fordert bei der anstehenden Neuregelung der Grundsteuer B die Prüfung einer möglichen Senkung des Hebesatzes

Durch Urteil des Bundesverfassungsgerichtes müssen die Städte und Gemeinden die Grundsteuer bis Ende 2019  reformiert haben.

Sollte durch die geforderte Neuregelung der Bemessung der Grundsteuer eine Mehreinnahme durch die Stadt Datteln errechnet werden, so fordert die SPD-Ratsfraktion diese sofort ausschließlich zur Senkung der entsprechenden Punktzahl des Hebesatzes von zurzeit 825 Punkten zu verwenden. Eine Reform darf nicht dazu führen, dass diese zu Mehreinnahmen der Stadt führt und zu Lasten unserer Bürgerinnen und Bürger geht – so die SPD-Fraktion.

Der genaue Wortlaut des Antrages ist der beigefügten Datei zu entnehmen.

Antrag_Neuregelung_Grundsteuer_B1